Verhaltenskodex

  1. Inhalt
  2. Gesetzliche Anforderungen – Recht und Verhaltensrichtlinie
  3. Arbeitnehmerrechte: Arbeitsverhältnisse, Recht auf einen angemessenen Lohn
  4. Kinder- und Zwangsarbeit
  5. Belästigung, Diskriminierung, Missbrauch und Disziplinarmassnahmen
  6. Vielfalt, Inklusion und Chancengleichheit
  7. Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
  8. Arbeitszeiten
  9. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  10. Subunternehmer: Auswahl und Verantwortung von Lieferanten
  11. Antikorruption
  12. Rückverfolgbarkeit
  13. Umweltanforderungen, nachhaltige Materialien
  14. Umsetzung und Überwachung des Verhaltenskodex
  15. Beschwerdemechanismus

Einleitung
Bei der Corporess AG glauben wir an nachhaltige und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken, die die Umwelt respektieren, die Rechte der Arbeitnehmer schützen und zu einer gerechteren Gesellschaft beitragen. Nachhaltigkeit hat in unseren strategischen Entscheidungen und unserem operativen Geschäft höchste Priorität. Wir verpflichten uns, eine nachhaltige Textilindustrie unter allen unseren Partnern zu fördern. Unsere Kunden interessieren sich nicht nur für die Qualität unserer Produkte, sondern auch für die sozialen und ökologischen Bedingungen, unter denen sie hergestellt werden. Wir arbeiten eng mit unseren Lieferanten und Kunden zusammen, um einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Textilindustrie zu leisten.
Dieser Kodex legt Standards für faire, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie umweltfreundliche Geschäftspraktiken entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette fest. Er gilt für alle Akteure innerhalb unserer Lieferkette, einschliesslich Subunternehmern, und betrifft alle Arten von Arbeitnehmern. Mitarbeiter, Lieferanten, Subunternehmer und Geschäftspartner müssen sich zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex verpflichten. Die Corporess AG unterstützt sie bei der Umsetzung.

2. Gesetzliche Anforderungen – Recht und Verhaltensrichtlinie
Die Einhaltung der Gesetze ist ein integraler Bestandteil unserer Unternehmensethik. Daher verlangt die Corporess AG eine strikte Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften in den Ländern, in denen wir tätig sind. Partner, Subunternehmer und Lieferanten sind selbst dafür verantwortlich, diese Gesetze einzuhalten und ethisch zu handeln. Wir erwarten, dass alle mit Corporess AG verbundenen Parteien ihre Praktiken über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus verbessern.

3. Arbeitnehmerrechte: Arbeitsverhältnisse, Recht auf einen angemessenen Lohn
Wir legen grossen Wert auf die Achtung und Förderung der Menschenrechte in allen Aktivitäten der Corporess AG. Wir garantieren die Wahrung der Würde jedes Einzelnen und fördern faire und gerechte Arbeitspraktiken. Dazu gehört eine angemessene Vergütung, die sich an den gesetzlichen Mindestlöhnen oder Branchenstandards orientiert und keine ungerechtfertigten Lohnabzüge enthält. Die gezahlten Löhne müssen ausreichen, um grundlegende Bedürfnisse zu decken und eine finanzielle Absicherung zu bieten.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in einer klaren und verständlichen Weise über die Bedingungen seines Arbeitsverhältnisses informiert zu werden. Es ist verpflichtend, allen Mitarbeitern einen schriftlichen Arbeitsvertrag in der Landessprache bereitzustellen. Wir achten das Recht der Arbeitnehmer, ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen zu beenden.

4. Kinder- und Zwangsarbeit
Die Corporess AG verbietet Kinderarbeit. Jede Person unterhalb des gesetzlichen Schulpflichtalters des Beschäftigungslandes und unter 15 Jahren darf nicht beschäftigt werden. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen nur beschäftigt werden, wenn ihre Tätigkeit keine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Moral darstellt und nicht ihrer Entwicklung schadet. Sie dürfen weder nachts arbeiten noch übermässige Überstunden leisten. Wir erwarten von unseren Subunternehmern, dass sie Altersüberprüfungsmethoden anwenden und sofort Massnahmen ergreifen, wenn Kinderarbeit festgestellt wird, wobei stets das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.
Wir verbieten alle Formen von Zwangsarbeit, einschliesslich Schuldknechtschaft, moderner Sklaverei und ähnlicher Praktiken. Es ist essenziell, dass Arbeitnehmer nicht durch Einschüchterung oder Zwang zur Arbeit gezwungen werden und ihr Arbeitsverhältnis jederzeit beenden können. Wir betonen zudem die Bedeutung der Überwachung von Drittanbieter-Rekrutierungsagenturen, um Täuschung oder Einschüchterung bei der Arbeitsvermittlung zu verhindern.

5. Belästigung, Diskriminierung, Missbrauch und Disziplinarmassnahmen
Die Corporess AG verurteilt jede Form von Belästigung, Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung innerhalb unseres Unternehmens sowie unter unseren Partnern. Alle Mitarbeiter werden mit Würde und Respekt behandelt. Wir verfolgen eine Nichtdiskriminierungspolitik in Bezug auf Geschlecht, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung oder andere ähnliche Kriterien. Wir fordern unsere Subunternehmer, Lieferanten und Partner auf, ein Meldesystem für unangemessenes Verhalten einzurichten, um ein sicheres und integratives Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

6. Vielfalt, Inklusion und Chancengleichheit
Alle Mitarbeiter der Corporess AG haben Anspruch auf eine gleichberechtigte Behandlung. Entscheidungen über die Beschäftigung müssen auf Kompetenz und Leistung basieren, um sicherzustellen, dass alle Personen die gleichen Chancen auf Einstellung und Beförderung haben. Wir setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein, in dem Vielfalt geschätzt und aktiv gefördert wird. Darüber hinaus bekennen wir uns zum Prinzip der gleichen Entlohnung für gleichwertige Arbeit, unabhängig von Geschlecht oder anderen Faktoren.

7. Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Die Corporess AG erkennt das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit, sozialen Dialog sowie die Gründung von Gewerkschaften oder anderen Berufsverbänden an. Wir erwarten dasselbe von unseren Subunternehmern, Lieferanten und Partnern.
Mitarbeiter müssen diese Rechte ohne Angst vor Belästigung, Repressalien oder Diskriminierung ausüben können. Arbeitnehmervertreter dürfen nicht benachteiligt werden und müssen Zugang zu allen Arbeitsbereichen haben, die sie für ihre Aufgaben benötigen.

8. Arbeitszeiten
Wir verpflichten uns zur Einhaltung der lokalen Gesetze und Vorschriften zu Arbeitszeiten. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden (gemäss internationalen Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO), mit der Möglichkeit von Überstunden in Ausnahmefällen. Unsere Mitarbeiter haben Anspruch auf Pausen sowie die Einhaltung gesetzlicher Feiertage. Sechs aufeinanderfolgende Arbeitstage müssen systematisch von einem Ruhetag gefolgt werden.

9. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Corporess AG verpflichtet sich, allen Mitarbeitern eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu bieten, um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Diese Anforderung erstreckt sich auf unsere Subunternehmer und Lieferanten. Wir erwarten die Einhaltung nationaler und internationaler Standards für Arbeitsschutz und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter in wesentlichen Aspekten der Arbeitssicherheit geschult werden und betonen die Bedeutung dieser Ausbildung für alle Beteiligten. Wir fordern von jedem Akteur in unserer Lieferkette, angemessene Schulungen und persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Es ist wichtig, Notausgänge deutlich zu kennzeichnen, aktuelle Brandschutzsysteme, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Ausrüstung zu installieren. In unserer Lieferkette liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen direkt bei unseren Subunternehmern und Lieferanten.

10. Subunternehmer: Auswahl und Verantwortung von Lieferanten
Die Corporess AG verbietet jegliche Untervergabe von Aufträgen ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung. Wir verlangen, dass alle Aufträge, sei es für Muster oder Serienproduktion, in von uns überprüften Einrichtungen ausgeführt werden. Direkte Lieferanten sind verpflichtet, ihre Subunternehmer zu überwachen, um die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards sicherzustellen.

11. Antikorruption
Wir lehnen jede Form von Korruption, Bestechung und unrechtmässigen finanziellen Praktiken ab. Wir halten uns an alle geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere jene zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche. Jeder Mitarbeiter und Geschäftspartner hat die Verantwortung, verdächtiges Verhalten zu melden, das auf Korruption oder Geldwäsche hindeuten könnte. Wir setzen auf Transparenz und Integrität in unseren Geschäftspraktiken und erwarten dasselbe von unseren Partnern.

12. Rückverfolgbarkeit
Wir erwarten von unseren Lieferanten Transparenz in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit. Unser Ziel ist es, die vollständige Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe sicherzustellen und Initiativen der Kreislaufwirtschaft zu fördern. Gemeinsam mit unseren Partnern kontrollieren wir jede Produktionsstufe, um unseren Anforderungen an Transparenz und Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Wir ermutigen unsere Lieferanten nachdrücklich, Umwelt- und Sozialzertifizierungen (wie GOTS oder cradle to cradle) für ihre verwendeten Rohstoffe und Produktionsmethoden zu erlangen.

13. Umweltanforderungen, nachhaltige Materialien
Die Corporess AG engagiert sich für den Schutz und Erhalt der Umwelt. Wir fordern von allen Partnern und Lieferanten die Einhaltung aller relevanten Umweltgesetze und Vorschriften in ihren jeweiligen Ländern. Unser Ziel ist es, die ökologischen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und die unserer Partner zu minimieren. Dazu gehören ein effizienterer Einsatz natürlicher Ressourcen wie Wasser und Energie sowie Massnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung in der Textilindustrie durch Abfall- und Emissionsreduzierung. Zudem unterstützen wir Klimaschutzmassnahmen, indem wir unseren CO2-Fussabdruck senken und klimafreundliche Initiativen fördern. Wir setzen uns für Recycling und andere Praktiken ein, die die Lebensdauer von Produkten verlängern. Unsere Lieferanten verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, diesen Standards zu folgen.

14. Umsetzung und Überwachung des Verhaltenskodex
Die Corporess AG verpflichtet sich zu diesem Verhaltenskodex und erwartet dasselbe von unseren Geschäftspartnern. Wir kommunizieren den Inhalt dieses Kodex an unsere Mitarbeiter und Partner und organisieren Schulungen zu relevanten Themen. Wir haben hohe Erwartungen an die Einhaltung dieses Kodex innerhalb der Lieferkette und behalten uns das Recht vor, die Einhaltung durch Audits zu überprüfen. Im Falle eines Verstosses gegen diesen Kodex behalten wir uns das Recht vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden.

15. Beschwerdemechanismus
Lieferanten müssen ein effektives System zur Bearbeitung von Beschwerden einführen, dass eine offene Kommunikation zwischen Management und Arbeitnehmern ermöglicht. Dieses System sollte es den Mitarbeitern ermöglichen, ihre Bedenken vertraulich und sicher zu äussern, sodass alle Beschwerden fair und zügig bearbeitet werden. Das System muss anonym sein. Die Corporess AG wendet dieses Prinzip ebenfalls an und garantiert hohe Standards für Transparenz und Fairness in all ihren Geschäftsabläufen.

Referenzen
• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (1948)
• UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011)
• UN-Konvention gegen Korruption (2003)
• Fair Wear Foundation (1999)
• Fair Labor Association (1999)
• Internationale Arbeitsorganisation (ILO) – Übereinkommen zu Arbeitszeiten, Mindestlöhnen, Vereinigungsfreiheit, Nichtdiskriminierung, Arbeitssicherheit und Abschaffung von Zwangsarbeit

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